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Steuerberatung für juristische Personen
Gerne erledigen wir auch Steuererklärungen für Firmen. Diese unterscheiden sich folgendermassen:
| Einzelfirma: |
Das wichtigste steuerliche Merkmal ist, dass bei dieser Rechtsform die Trennung zwischen Privat und Geschäft weitgehend aufgehoben ist. Die Einzelfirma gehört einer einzigen Person, und diese Person versteuert Firmengewinn und Firmenvermögen zusammen mit allfälligen weiteren Privateinkünften und -vermögen; eine steuerliche Trennung von geschäftlichen und privaten Werten gibt es nicht (eine buchhalterische allerdings schon). |
| AG, GmbH: |
Bei diesen Rechtsformen werden nicht die Besitzer, sondern die Unternehmen nach ihrem Gewinn besteuert. Ein Unternehmer, der eine AG
oder GmbH besitzt und selbst führt, ist rechtlich deren Angestellter, bezieht als solcher einen Lohn von der eigenen Firma und versteuert
diesen als Einkommen. Anders als bei Personengesellschaften muss für die Gründung einer AG oder GmbH ein Minimalkapital eingebracht
werden; für die AG sind es CHF 100'000, für die GmbH CHF 20'000. |
Steuererklärungen von Selbständigerwerbenden sind komplizierter und umfangreicher als diejenigen von Angestellten. Deshalb sind auch die Möglichkeiten grösser, Fehler zu machen oder etwas zu vergessen.
Selbständige sollten die eingereichten Unterlagen und Dokumente besonders sorgfältig prüfen:
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Sind die Buchungen und Aufzeichnungen vollständig und korrekt? |
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Sind alle nötigen Beilagen und Formulare vorhanden und ausgefüllt? |
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Sind die angefangenen Arbeiten und Warenvorräte aufgeführt? |
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Sind die Abschreibungen zu den erlaubten Höchstsätzen vorgenommen worden? |
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Sind die nötigen Rückstellungen vorgenommen worden? |
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Sind allfällige frühere Verluste abgezogen worden? |
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Sind geschäftliche und private Ausgaben und Einnahmen sauber getrennt und ausgewiesen? |
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Und schliesslich ganz generell: Entspricht die Buchhaltung den allgemeinen Regeln und ist sie plausibel? |
Der Aufwand wird zeitlich verrechnet: Stundenansatz Fr. 90.-
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