Buchhaltungen für KMU "MWST-Abrechnung": |
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Um eine ordentliche MWST-Abrechnung zu gewährleisten, muss Ihre Rechnung gem. Art. 37 des MWST folgende Angaben enthalten:
Die MWST-Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung viertel- oder halbjährlich. Bevor diese erstellt werden kann, muss die Buchhaltung bis zu diesem Zeitpunkt korrekt geführt und abgeschlossen sein. Nach der MWST-Abrechnung können keine Korrekturen oder Nachführungen mehr vorgenommen werden.
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