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Buchhaltungen für KMU "MWST-Abrechnung":
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MWST-Abrechnung

Um eine ordentliche MWST-Abrechnung zu gewährleisten, muss Ihre Rechnung gem. Art. 37 des MWST folgende Angaben enthalten:

  • Namen, Adresse und MWST-Nr. der steuerpflichtigen juristischen Person
  • Namen und Adresse des Empfängers der Lieferung oder der Dienstleistung
  • Datum oder Zeitraum der Lieferung oder der Dienstleistung
  • Art, Gegenstand und Umfang der Lieferung oder der Dienstleistung
  • Entgelt für die Lieferung oder die Dienstleistung
  • Steuersatz: es genügt die Angabe (inkl. 8,0% MWST)

Die MWST-Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung viertel- oder halbjährlich. Bevor diese erstellt werden kann, muss die Buchhaltung bis zu diesem Zeitpunkt korrekt geführt und abgeschlossen sein. Nach der MWST-Abrechnung können keine Korrekturen oder Nachführungen mehr vorgenommen werden.

Der Aufwand wird zeitlich verrechnet:
Buchhaltungen   Stundenansatz CHF   90.00
Abschlussarbeiten + MWST-Abrechnungen   Stundenansatz CHF   100.00

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